Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichern wir Informationen in sogenannten Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzbestimmung.
OK

Service

Für Ihren ersten Termin in unserer Praxis, stellen wir Ihnen gerne noch ein paar Hinweise zur Verfügung:

Ihr erster Termin bei uns

Insbesondere, wenn Sie über ein Rezept einer gesetzlichen Versicherung verfügen, ist es wichtig möglichst zeitnah im Anschluss an die Ausstellung des Rezeptes Ihre Behandlung zu beginnen. Für die erste Terminvereinbarung sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie folgende Informationen griffbereit halten:

  • Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
  • Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
  • Die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xWT)
  • Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
  • Ihr persönlicher Terminwunsch
  • Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

Terminabsagen

Natürlich kann es vorkommen, dass Sie verhindert sind und an einem Ihrer Behandlungstermine nicht teilnehmen können. In diesem Fall sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns möglichst zeitnah Bescheid geben. Die Praxistermine sind aufeinander abgestimmt. Wenn es zu einer kurzfristigen Absage kommt, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird, müssen wir je nach Situation diese ausgefallene Zeit in Rechnung stellen.

Geschenkgutscheine

Sie wurden erfolgreich behandelt, Sie konnten sich bei uns hervorragen entspannen und wollen nun unsere Dienstleistung auch anderen Personen zukommen lassen? Egal, ob für Ihren Partner, Ihre Freunde oder Ihre Verwandten - an unserem Empfang erhalten Sie stets einen passenden Geschenkgutschein.

Eigenbeteiligung

Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen wird für die Behandlung eine Zuzahlung erhoben. Diese setzt sich aktuell aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € zusammen sowie einem prozentualen Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Wir sind Ihnen dankbar dafür, wenn Sie diesen Betrag, den wir an den Kostenträger abführen müssen, bei Ihrer ersten Behandlung begleichen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie bereits Zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.